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Wir haben für Sie hier Antworten auf Fragen zusammengestellt, die immer wieder an uns herangetragen werden. Es gibt eine Reihe von Gremien, in denen ElternvertreterInnen unsere Schule vertreten können: Bistumsschulbeirat Bezirkselternausschuss Tempelhof-Schöneberg (BEA) 1. Verständnis 2. Grundsätzliches Der Schulelternrat hat eine beratende Funktion und ist gegenüber der/m SchulleiterIn auskunfts- und beschwerdeberechtigt (Schulgremienordnung §33 [2-3]). 3. Praktisches seitens des Vorstandes des Schulelternrates Die Elternratskasse ist ein unbürokratischer Sozialfond, der einzelne Schüler/innen indirekt finanziell unterstützt, z.B. um an Klassenfahrten oder Schulprojekten teilnehmen zu können. In erster Linie sorgt die Elternratskasse also für einen sozialen Ausgleich innerhalb der Schulgemeinschaft. Im Gegensatz dazu hat der Förderverein klare Förderziele, die im Wesentlichen für optimale Lernbedingungen an unserer Schule sorgen sollen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er dient der Förderung, der Erziehung und der Bildung der Schülerinnen und Schüler an der Katholischen Schule Sankt Franziskus in Berlin Schöneberg. Hierzu gehören insbesondere: Über die Elternratskasse, die im Wesentlichen von den Beiträgen aller Schuleltern zum Schuljahresbeginn gespeist wird, unterstützt der Schulelternrat Maßnahmen, die der Schulgemeinschaft im weitesten Sinne dienen und für die sonst keine anderen Mittel zur Verfügung stehen würden. Das Prinzip der Anonymität der Empfänger steht dabei immer im Vordergrund. Hier einige Beispiele: Die Aufgaben des Schulelternrates sind denen der Klassenelternversammlung sehr ähnlich, nur dass in diesem Gremium nicht die Belange einer einzelnen Klasse, sondern aller Schuleltern und Klassen eine Rolle spielen. Der Schulelternrat ist daher die Vertetung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule und des Erzbistums (Schulgremienordnung §33 [1]). Der Schulelternrat hat eine beratende Funktion und ist gegenüber der/m SchulleiterIn auskunfts- und beschwerdeberechtigt (Schulgremienordnung §33 [2-3]). Für dieses Ehrenamt benötigt man keine speziellen Vorkenntnisse. Hilfreich für die erfolgreiche Elternarbeit sind jedoch: 1. Formale Aufgaben Die beiden gewählten KlassenelternsprecherInnen sind die ersten AnsprechpartnerInnen der Eltern für Klassenlehrer/in bzw. TutorIn und die übrigen Lehrkräften der Klasse sowie der Schulleitung. Zu ihren Aufgaben und Pflichten gehören: 2. Weitere Aufgaben Aus den rein formalen Aufgaben ergeben sich für die ElternvertreterInnen unserer Erfahrung nach folgende weitere konkrete Aufgaben: Für die finanzielle Unterstützung z.B. für die Teilnahme Ihres Kindes an einer Klassenfahrt wenden Sie sich bitte an Ihre/n KlassenlehrerIn / KursleiterIn. Hier das Verfahren in aller Kürze: Pro SchülerIn und Schuljahr werden zu Beginn des Schuljahres 3,00 € für die Elternratskasse erhoben. Ausnahme: Die Elternratskasse ist der Soziallfond unserer Schule. Sie ermöglicht uns dafür zu sorgen, dass alle SchülerInnen der KSSF am Schulleben aktiv teilnehmen können. Darüber hinaus unterstützt die Elternratskasse viele Maßnahmen, die der Schulgemeinschaft im weitesten Sinne dienen und für die sonst keine oder nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen würden. Das Prinzip der Anonymität des Empfängers steht dabei immer im Vordergrund. Hier einige Beispiele:In welchen außerschulischen Gremien sind die Eltern der KSSF noch vertreten?
Dieses Gremium setzt sich zusammen aus:
– einer/m SchulleiterIn
– einem Mitglied des Kollegiums
– einer/m SchülersprecherIn
Aufgabe des Bistumsschulbeirats ist es, im Sinne der in der Rahmenschulordnung genannten Zielsetzung die gemeinsamen Anliegen der Bistumsschulen zu fördern. Er tut dies durch Beratung des Schulträgers in pädagogischen und schulorganisatorischen Fragen. Dabei ist der Bistumsschulbeirat vom Schulträger über wichtige Vorhaben, insbesondere bei Änderung der Schulorganisation und bei Schulversuchen rechtzeitig zu informieren.
In diesem Gremium sind Elternvertreter aller Schulen (staatlich wie privat) versammelt um sich mit der staatlichen Schulverwaltung und dem Bezirk auszutauschen. Der BEA versteht sich als Lobby aller Schulkinder und ihrer Eltern in unserem Bezirk. Er legt Bildungsmissstände offen, bohrt in den Wunden der Verwaltung und versucht, die Situation an den Schulen zu verbessern. Als Vertreter einer Schule in privater Trägerschaft, haben wir in diesem Gremium ein Anhörungs- und Vorschlags- aber kein Stimmrecht.Was haben die ElternvertreterInnen vom Schulelternrat?
Als Sprachrohr aller Schuleltern hat der Schulelternrat naturgemäß das Wohl der SchülerInnen im Blick und ist daher an einem optimalen Schulbetrieb interessiert. Eine „gute Schule“ wird man nur gemeinsam mit allen Akteuren, d.h. SchülerInnen, LehrerInnen, Schulleitung und Eltern, erreichen können.
Die Aufgaben des Schulelternrates sind denen der Klassenelternversammlung sehr ähnlich, nur dass in diesem Gremium nicht die Belange einer einzelnen Klasse, sondern aller Schuleltern und Klassen eine Rolle spielen. Der Schulelternrat ist daher die Vertetung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule und des Erzbistums (Schulgremienordnung §33 [1]).
Was ist der Unterschied zwischen Elternratskasse und Förderverein?
Hier der relevante Auszug der Satzung des Fördervereins der Katholischen Schule Sankt Franziskus in Berlin Schöneberg e.V. vom Sept. 2015, § 2 „Sinn und Zweck des Vereins „, Abs.1:
a) Die Finanzierung von Lehr-und Lernmittel und pädagogischen Aufgaben, zB. Schülerarbeits–und Interessengemeinschaften, soweit diese vom Schulträger nicht finanziert werden.
b) Die Finanzierung der Betreuung von Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts an der Schule, insbesondere sachbezogene Arbeitsgemeinschaften (zB. Musik-AG; Informatik-AG; Theater-AG) und pädagogische Fördermaßnahmen, soweit diese vom Schulträger nicht finanziert werden.
c) Anschaffungen in Absprache mit Grundschule und Oberschule von über die Grundausstattung hinausgehender Einrichtungsgegenstände und Spielmaterialien.Was macht der Schulelternrat über seine eigentlichen Aufgaben hinaus?
Was sind die primären Aufgaben des Elternrates?
Was sollte ein/e ElternvertreterIn können?
ElternvertreterInnen haben im Laufe eines Schuljahres ein Paar Veranstaltungen zu organisieren, z.B. Elternstammtisch.
ElternvertreterInnen haben mal mehr mal weniger mit Sorgen und Problemen von Eltern ihrer Klasse zu tun. Sie sollten in der Lage sein, Probleme und Befindlichkeiten im Hinblick auf das Interesse der gesamten Klasse zu bewerten, sachlich anzusprechen und mit den Beteiligten zielorientiert zu diskutieren sowie gemeinsam nach machbaren Lösungen zu suchen.
ElternvertreterInnen sind gut beraten, bei eigenen Problemen ihre/n StellvertreterIn in Anspruch zu nehmen. Sie müssen in der Lage sein, sich mit anderen Eltern, SchülerInnen, LehrerInnen oder Schulleitung sachlich auszutauschen, Probleme klar zu artikulieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. In diesem Sinne sind sie zwar Fürsprecher der Eltern und deren Anwalt, aber benötigen auch den nötigen Abstand und die Ruhe, um bestmögliche Lösungen herbeiführen zu können.
ElternvertreterInnen sind Sprachrohr und Informationsquelle der Eltern einer Klasse zugleich. Um dieser Rolle gerecht werden zu können, sollten sich die beiden ElternvertreterInnen regelmäßig austauschen und sich gegenseitig beraten. Auch der Austausch mit der Klassen- und ggf. Schulleitung gehört zu ihren Aufgaben. Nur wer miteinander redet und den Umgang pflegt, kann auch etwas bewirken.Welche Aufgaben haben ElternvertreterInnen?
Wie bekomme ich finanzielle Unterstützung z.B. für eine Klassenfahrt?
Bitte haben Sie Verständnis!
Der Sozialfond an unserer Schule, die Elternratskasse, hat an der KSSF bereits eine lange Tradition. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch den Elternrat nur dann und soweit, wie Sie die Unterstützung tatsächlich benötigen. Sollten Sie also Ansprüche auf staatlicher Unterstützung geltend machen können, bitten wir Sie eindringlich, diese zu nutzen.
Die Elternratskasse sollte auch in Zukunft den Familien helfen können, denen sonst keiner hilft. Danke!Wie hoch ist der Beitrag für die Elternratskasse?
Für SchülerInnen der Oberstufe wird ab dem Schuljahr 2014/15 zu Beginn der 11. Klasse einmalig ein Beitrag in Höhe von 9,00 € (je 3,00 € für die drei Schuljahre in der Oberstufe) erhoben. Sollte die/der SchülerIn die KSSF vorher verlassen, werden die zuviel bezahlten Beiträge natürlich auf Anfrage wieder zurückerstattet.Wofür werden die Beiträge für die Elternratskasse verwendet?
Fragen an den Elternrat
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