Liebe Erziehungsberechtigte,
sollte Ihr Kind aus welchen Gründen auch immer nicht in die Schule kommen können, so melden Sie es bitte im Voraus per mail ab.

Die mail-Adressen finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Die Krankmeldungsmails werden dann auch automatisch an das Sekretariat und die Klassenlehrkraft weitergeleitet. Sie brauchen also keine weitere E-Mail versenden.

Mail-Adressen für Krankmeldungen

  • Jahrgang
  • Jahrgang 1-3
  • Jahrgang 4-6
  • Jahrgang 7
  • Jahrgang 8
  • Jahrgang 9
  • Jahrgang 10
  • Jahrgang 11
  • Jahrgang 12+13
  • E-Mail Adresse
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*Hinweis: Krankmeldungen bei Oberstufenklausuren müssen zusätzlich telefonisch über die Nummer 01578-56 30 489 erfolgen.

Nachschreibetermine Oberschule (ab Klasse 7)

Die Nachschreibetermine für verpasste Klassenarbeiten und Klausuren finden zentral mittwochs in der 7. und 8. Stunde im Raum 211 und freitags in der 7. und 8. Stunde im Raum 328 statt. Die betreffenden Schüler:innen werden von der entsprechenden Fachlehrkraft mindestens drei Tage im Voraus über den Termin informiert.

Regeln für Entschuldigungen

  1. Wer vorzeitig die Schule krankheitsbedingt verlässt, braucht keine Entschuldigung nachzuzeigen, da das Sekretariat mit einem Erziehungsberechtigten telefonisch gesprochen hatte.
    Ausnahme: An dem Tag wird noch eine Klassenarbeit, LEK usw. geschrieben. Dann muss eine Entschuldigung vorgelegt werden. Handelt es sich um einen Nachschreibetermin, dann muss zusätzlich eine ärztliches Attest beigelegt werden. (Siehe dazu auch Punkt 6.)

  2. Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder am ersten Tag der Erkrankung per E-Mail  (Adressen siehe Tabelle oben) krankmelden.

  3. Bei der Rückkehr in die Schule haben die Schülerinnen oder Schüler eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (zum Beispiel Krankheit) ergeben.

  4. Diese Entschuldigungen haben bis zum dritten Tag nach der Wiederkehr der Kinder der Klassenleitung vorzuliegen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Frist bis zwei Wochen gewährt werden.

  5. Wird diese Frist nicht eingehalten, so sind die Fehltage als unentschuldigt zu werten. Verpasste Klassenarbeiten, LEKs usw. würden dann mit „mangelhaft“ bewertet werden.

  6. Am Tag des Nachschreibens gilt Attestpflicht. D.h. jedes Fehlen muss zusammen mit einer ärztlicher Bescheinigung entschuldigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Schule krankheitsbedingt früher verlassen wurde.

  7. An besonderen Tagen, wie Bundesjugendspielen, Exkursionstagen, Projekttagen, Wandertagen sowie an Ferien angrenzenden Tagen kann generell nur mir einer ärztlichen Bescheinigung entschuldigt werden.